Ab dem 1.1.2025 müssen Unternehmen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, ab dem 1.1.2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro E-Rechnungen versenden und ab dem 1.1.2028 müssen schließlich sämtliche Unternehmen im Format der E-Rechnung versenden. Eine einfache PDF-Rechnung erfüllt die Anforderungen der E-Rechnung nicht.

Formatvorgaben:
Zwei Formate, die bei der E-Rechnung zugelassen sind, sind XRechnung und ZUGFeRD.
Die XRechnung ist ein XML-basiertes Format, das speziell für den öffentlichen Sektor in Deutschland entwickelt wurde.
ZUGFeRD kombiniert eine maschinenlesbare XML-Datei mit einer PDF-Datei, das die Rechnung als Bild darstellt.
Beide Formate ermöglichen die automatische Verarbeitung und erleichtern den Austausch und die Archivierung von Rechnungsdaten.

Bedeutung für die Steuerberatung:
Steuerberater:innen müssen einerseits die eigenen Prozesse prüfen und anpassen, aber auch ihre Mandantschaft entsprechend beraten und bei der Umstellung unterstützen. Eine frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Anforderungen ist sinnvoll, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

 

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