Grundsteuerreform

Von Andrea Kutschera

In den Steuerkanzleien sollten eigentlich die Vorbereitungen für die Neubewertung der Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform auf Hochtouren laufen. In der Praxis allerdings stockt der Ablauf, insbesondere bei der digitalen Umsetzung und der Datenbeschaffung tauchen immer wieder Probleme auf. Doch die Hände in den Schoß legen, bis technisch alles rund läuft, ist nicht angezeigt – es kann anderes getan werden. Wie Sie die Grundsteuerreform in Ihrer Kanzlei möglichst effizient vorbereiten, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Problem: Das Warten auf die Finalisierung der Schnittstellen

In elf Bundesländern gilt das Bundesmodell, fünf Bundesländer haben sich für eigene Grundsteuermodelle entschieden. Sechs Modelle bedeuten sechs Varianten, welche Daten abgefragt werden und erforderlich sind. Wehe dem, der Grundstücke in mehreren Bundesländern mit unterschiedlichen Modellen hat.

Das eigentliche Problem ist aber: Es ist immer noch nicht endgültig festgelegt, welche Daten für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte benötigt werden. Jedes Grundsteuermodell erfordert andere Daten. Diese müsste man beschaffen, kann das aber noch nicht wirklich effektiv. Zwar gibt es bereits die geeignete Software, aber die Finanzverwaltung behält sich vor, bis Juni 2022 Änderungen an der ELSTER-Schnittstelle vorzunehmen.

Wartezeit bis zur Fertigstellung der ELSTER- und Daten-Schnittstellen sinnvoll überbrücken

Zum einen gilt es, in der Kanzlei die für die Feststellungserklärungen notwendigen Prozesse und Strukturen zu schaffen – kurz: Wer macht wann was? Es sollten zum Beispiel die Mitarbeitenden festgelegt werden, die sich um die Bearbeitung der Grundsteuer kümmern. Auch muss geeignete Software beschafft und notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Falls erforderlich, sollten Schulungen der Mitarbeitenden durchgeführt werden.

Zum anderen müssen alle betroffenen Mandantinnen und Mandanten identifiziert werden. Hier ist empfehlenswert, initiativ alle Mandantinnen und Mandanten zu kontaktieren, sie über die bevorstehende Grundsteuerreform zu informieren und auf die neuen Pflichten bezüglich der Grundsteuer, insbesondere die Erklärungspflicht, hinzuweisen.

Weiterhin kann man jetzt schon die Mandantendaten in eine Grundsteuersoftware, wie GrundsteuerDigital – die Partnerlösung der DATEV –, importieren. Der Vorteil einer solchen Software: Sie hilft dabei, die Feststellungserklärungen der Mandantschaft fristgerecht und mit weniger Aufwand zu deklarieren. Jedoch sollten nur die Daten der Mandantinnen und Mandanten importiert werden, die Grundstücke haben und die auch wollen, dass der Steuerberater für sie die Erklärung erstellt. Das heißt, der Import der Daten sollte erst mit der Auftragserteilung stattfinden.

In GrundsteuerDigital wird es demnächst weitere Schnittstellen geben, zum Beispiel zu DATEV Basisdaten online (BDO), zur Dokumentenablage im DATEV Arbeitsplatz und zum Finanzamt über die ELSTER-Schnittstelle (ERiC). Diese werden die Arbeit insbesondere bei der Datenbeschaffung erleichtern. Einen Überblick über bestehende und zukünftige Schnittstellen finden Sie hier: hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/schnittstellen-grundsteuerdigital-plattform/

Problem: Das Warten auf die Informationsschreiben zur Grundsteuer

Im zeitlichen Ablauf gibt es vor allem eine große Unbekannte: Wie viel Aufwand macht die Feststellungserklärung tatsächlich?

Das kommt wohl ganz auf die einzelnen Mandantinnen und Mandanten an: Wie viele Grundstücke besitzen sie? Handelt es sich um Wohnimmobilien, gewerblich genutzte Immobilien oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft? Liegen einzelne Flurstücke in unterschiedlichen Gemeinden?

Neben dem Grundsteuermodell entscheidet also auch die Art und die Nutzung der Immobilie darüber, welche Angaben in der Feststellungserklärung zu machen sind.

Einige der erforderlichen Daten werden sich aus den Informationsschreiben ergeben, die die meisten Bundesländer seit April 2022 verschicken. Diese stellen eine wichtige Informationsquelle dar. Aber: „Einige“ und „die meisten“ heißt nicht alle. Das bedeutet, so manche Information wird von der Mandantschaft selbst kommen müssen.

Hier sollte man sich darauf einstellen, dass die Datenbeschaffung mühsam sein könnte: Welche Daten fehlen und wo sind diese zu beschaffen? Folgende Szenarien sind nicht nur denkbar, sondern sie werden ganz sicher eintreten:

  • Manche Grundstückseigentümer:innen erhalten keine Informationsschreiben. Denn es werden nur Eigentümer:innen von bebauten und unbebauten Grundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben angeschrieben. Juristische Personen erhalten keine Schreiben.
  • Das Informationsschreiben enthält nicht alle Daten.
  • Der Mandant/die Mandantin findet das Informationsschreiben nicht mehr.
  • Die Informationsschreiben werden über einen langen Zeitraum hinweg, zu unterschiedlichen Zeiten und teilweise erst sehr spät verschickt.

Beispiel: Berlin wird gar keine Informationsschreiben versenden, sondern stellt alle Daten für die Feststellungserklärung online bereit. In Rheinland-Pfalz erfolgt der Versand der Informationsschreiben für Grundvermögen von Mai bis Juni 2022, für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erst im August 2022. Hier finden Sie eine  Übersicht der aktuell geplanten Versandtermine der Informationsschreiben in allen Bundesländern: hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/informationsschreiben-und-seiten-der-bundeslaender/

Man sollte in der Kanzlei also auch darauf vorbereitet sein, dass die Feststellungserklärungen nicht glatt durchlaufen, sondern dass es immer wieder zu Rückfragen beim Mandanten kommen kann. Angesichts der Fülle der Erklärungen gilt es hier, die Mandantschaft zu sensibilisieren und mit ins Boot zu holen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Daten des Informationsschreibens den Weg in die Kanzlei finden.

Die Lösung: Zeit nehmen, mit den Mandant:innen sprechen und individuell herausfinden, was zu tun ist. Nicht simpel, aber erforderlich.

Problem: Das Warten auf die Mandant:innen

Ohne Mithilfe der Mandantinnen und Mandanten wird die Kanzlei die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte nicht erstellen können. In GrundsteuerDigital wird es ein Mandantenportal geben, in dem die Mandant:innen selbst tätig werden und Daten eintragen können.

So weit so gut. Aber auch hier muss man mit Problemen rechnen: Mandant:innen lassen sich zu viel Zeit mit der Dateneingabe; die Daten werden fehlerhaft erfasst; es fehlen Daten usw. Auf Korrekturschleifen sollte man deshalb eingestellt sein und diese auch zeitlich einplanen.

Und dann gibt es natürlich noch etliche Mandant:innen, die nicht computer-affin sind und deshalb das Mandantenportal nicht nutzen werden. Auf diese Mandant:innen muss man sich vorbereiten. Zum einen müssen diese frühzeitig identifiziert werden. Zum anderen ist zu klären, wie die Daten dieser Mandant:innen digitalisiert werden können.

Fazit: Geduld haben, Vorteile der Digitalisierung nutzen

Rund 36 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Das kann nur gelingen, wenn die Feststellungserklärungen in elektronischer Form abgegeben werden. Dementsprechend besteht auch grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Abgabe per ELSTER. Ziel ist ein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren. GrundsteuerDigital bietet eine Lösung für die digitale Umsetzung der Grundsteuerreform. An den Schnittstellen zur Datenbeschaffung wird mit Hochdruck gearbeitet. Die Software wird mit dem Feedback der Nutzenden und aufgrund der von der Finanzverwaltung vorgenommenen Änderungen an den ELSTER-Feldern stetig weiterentwickelt.

Das Thema Grundsteuer hat aktuell noch eine sehr hohe Dynamik. Die konkrete Ausgestaltung der Bewertungsvorschriften und auch die Frage, welche Daten den Eigentümern und Anwendern in welcher Form zur Verfügung gestellt werden, sind noch nicht endgültig beantwortet. Darüber hinaus wird erst Mitte Mai die finale ELSTER-Schnittstelle von Seiten der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hier müssen Anwenderinnen und Anwender noch ein bisschen Geduld haben.

 

Mit der neuen Fachinfo-Broschüre

„Grundsteuerreform kompakt“

erhalten Kanzleien alle notwendigen Informationen rund um die Grundsteuerreform.

Foto: AdobeStock/© Christian Horz

Assessorin und Fachjournalistin (DFJS)

Andrea Kutschera ist seit 2001 als Fachautorin und Redakteurin im Steuerrecht für verschiedene Fachverlage tätig. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind die Einkommensteuer, Abgabenordnung, Grundsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Immer up-to-date in Sachen Tax Tech

mit dem Tax Tech-Newsletter!

Abonnieren Sie jetzt unseren monatlichen

Newsletter und erhalten Sie alle Magazinausgaben und die

neusten Beiträge des Blogs direkt in Ihr Postfach: