
In Teil 1 unserer Artikelreihe zu KI-Tools in der Steuerkanzlei haben wir beleuchtet, was Steuerkanzleien vor dem KI-Einsatz wissen sollten und einige nützliche Helfer aus den Bereichen Buchhaltung und Belegverarbeitung vorgestellt. In Teil 2 nehmen wir KI-Tools aus den Bereichen Recherche und Analyse sowie allgemeine KI-Systeme unter die Lupe und bieten abschließend eine Übersicht zum Download an.
Steuerliche Recherche und Analyse
Hier kommen generative Sprachmodelle ins Spiel – und damit ein eigenes Risiko. Sprachmodelle können Fundstellen erfinden, die es nicht gibt: plausibel klingende, aber falsche BFH-Aktenzeichen, nicht existierende BMF-Schreiben, Paragrafen, die etwas anderes regeln als behauptet. Dieses Halluzinationsrisiko ist real und darf nicht beschönigt werden. Die verlagsgebundenen Recherche-KIs begegnen ihm mit Retrieval-Augmented Generation (RAG): Das Sprachmodell wird an einen geprüften Fachdatenbestand angebunden und soll
Antworten mit konkreten Quellenverweisen belegen. Das senkt das Risiko erheblich – es beseitigt es aber nicht. Auch ein RAG-System kann Quellen falsch zuordnen
oder eine Aussage über das hinaus verallgemeinern, was die Fundstelle hergibt.
Die Endkontrolle am Originaltext bleibt deshalb Pflicht, gerade bei Rechtsprechung und
Verwaltungsanweisungen.
Taxy.io / Otto Schmidt Answers
Taxy.io (gegründet 2018) entwickelt KI-Lösungen für die Steuerberatung; das Recherchewerkzeug „Answers" ist in Kooperation mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt auch als Otto Schmidt Answers verfügbar. Es beantwortet steuerrechtliche Fragen auf Basis der angebundenen Verlagsliteratur und ist auf deutsches (und österreichisches) Steuerrecht beschränkt. Datenschutzseitig nennt der Anbieter Hosting auf Microsoft Azure in Deutschland, Zertifizierungen (u. a. ISO 27001) und einen öffentlich einsehbaren AVV mit ausdrücklichen Regelungen zu § 203 StGB – ein für Berufsgeheimnisträger relevanter Punkt, der oben erläutert wurde.
Als Differenzierungsmerkmal führt der Anbieter an, „Answers" habe als einzige KI die Steuerberaterprüfung bestanden. Das ist ausdrücklich als Anbieterclaim auf Basis einer Eigenauswertung zu lesen, nicht als unabhängig bestätigtes Faktum. Unabhängig davon ist das Werkzeug für recherchestarke Kanzleien relevant; ob die Antwortqualität im eigenen Schwerpunktgebiet überzeugt, lässt sich nur durch eigenes Testen mit echten Fragestellungen beurteilen – idealerweise mit Fällen, deren richtige Antwort man bereits kennt.
Haufe CoPilot Tax
Haufe CoPilot Tax ist in das Haufe Steuer Office integriert und greift auf die Haufe-Fachdatenbank zu, eine der meistgenutzten Steuerrechtsdatenbanken in Deutschland. Für Kanzleien, die ohnehin mit Haufe arbeiten, ist die KI-Assistenz häufig ohne nennenswerten Aufpreis Teil des bestehenden Abonnements – ein niedrigschwelliger Einstieg, der die gewohnte Quellenwelt nicht verlässt.
Der Vorteil liegt damit weniger in einem maximalen Funktionsumfang als in der Nähe zum eigenen Recherchealltag und in den vertrauten, redaktionell geprüften Inhalten. Reine Recherche-KIs dieser Art können allerdings nur das: recherchieren. Mandantenkommunikation, Vertragsprüfung oder Wissensmanagement liegen außerhalb ihres Zuschnitts. Wer mehr braucht, kombiniert sie mit anderen Werkzeugen.
NWB KIRA
Mit KIRA bietet der NWB Verlag eine KI-gestützte Recherche, die auf dem NWB-Fachbestand aufsetzt und sich in die NWB-Pakete einfügt. Auch hier ist die Logik die einer verlagsgebundenen Recherche-KI: Antworten sollen mit Verweisen auf die NWB-Inhalte belegt werden, die viele Kanzleien ohnehin nutzen.
Für NWB-Kanzleien ist KIRA damit der naheliegende Weg, Recherche zu beschleunigen, ohne die Arbeitsumgebung zu fragmentieren. Wie bei allen Tools dieser Kategorie gilt: Der Mehrwert hängt davon ab, wie gut der jeweilige Fachbestand das eigene Beratungsspektrum abdeckt – ein Punkt, den man vor einer Festlegung im eigenen Schwerpunkt prüfen sollte.
juris SteuerPraxis KI
juris ist im juristischen wie im steuerlichen Recherchemarkt etabliert; die SteuerPraxis-KI ergänzt die klassische Datenbankrecherche um KI-gestützte Antworten mit Quellenbezug. Für Kanzleien, die juris bereits einsetzen, ist das eine Weiterentwicklung des bestehenden Setups statt eines Bruchs.
Die Stärke liegt in der Verbindung von gewohnter Recherchetiefe und KI-Komfort. Wie aussagekräftig die Ergebnisse im konkreten Rechtsgebiet sind, sollte – wie bei den anderen Verlags-KIs – anhand eigener, überprüfbarer Fragestellungen getestet werden, statt sich auf allgemeine Leistungsversprechen zu verlassen.
Stollfuß GenIA-L
Mit GenIA-L bringt auch Stollfuß eine KI-Komponente an den eigenen Fachbestand. Wie bei NWB, Haufe und juris ist das vor allem für bestehende Stollfuß-Kunden interessant, die ihre Recherche um KI-Funktionen erweitern wollen. Ein vergleichbares Angebot existiert mit der Deubner Tax KI; auch sie reiht sich in die Gruppe der verlagsgebundenen Recherche-Assistenten ein.
Die Auswahl innerhalb dieser Kategorie entscheidet sich selten an einer einzelnen „besten" KI, sondern daran, mit welchem Verlagsbestand eine Kanzlei ohnehin am liebsten arbeitet und welches System sich am saubersten in die vorhandenen Abläufe einfügt. Allen gemeinsam bleibt die Pflicht zur Endkontrolle der zitierten Fundstellen.
Mandantenkommunikation und Kanzleiorganisation
In diesem Feld ist das Angebot an spezialisierten Steuer-Tools deutlich dünner als bei Buchhaltung und Recherche – das sollte man offen sagen, statt eine Lücke mit Halbpassendem zu füllen. Vieles, was in Kanzleien an Mandantenkommunikation entsteht (Entwürfe für Schreiben, Zusammenfassungen, Erläuterungen komplexer Sachverhalte), wird heute mit den allgemeinen KI-Systemen erledigt, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.
Wo es spezialisierte Werkzeuge gibt, sind sie meist prozessnah angesiedelt: Plattformen wie Tabula oder Jessy verbinden die Belegerfassung mit der Kommunikation zwischen Kanzlei und Mandant, erkennen fehlende oder ungültige Belege und führen Rückfragen strukturiert. Auf der DATEV-Seite erweitern Funktionen wie die KI-gestützten Namens- und Sortiervorschläge in DATEV Meine Steuern die Mandantenportale um kleine, aber im Alltag spürbare Erleichterungen. Für die eigentliche, individuelle Mandantenberatung gilt unverändert die Linie der Kammer: Sie bleibt menschliche Aufgabe, und KI-Entwürfe für Mandantenkontakt sind vor dem Versand fachlich zu prüfen.
Allgemeine KI-Systeme in der Kanzlei
ChatGPT, Claude, Microsoft 365 Copilot und Perplexity sind keine Fachsysteme für deutsches Steuerrecht. Ihre Stärke liegt in Textarbeit, Strukturierung, Zusammenfassung und Recherche – nicht in verlässlicher steuerlicher Fachauskunft. Für Kanzleien sind zwei Fragen entscheidend: in welchem Betriebsmodell ein System genutzt wird und welche Daten hineingelangen.
Hier ist die Unterscheidung zwischen kostenlosen bzw. individuellen Tarifen und
kommerziellen Tarifen zentral und keine Spitzfindigkeit. Bei den allgemeinen Chatbots werden Eingaben in den Free- und Einzel-Tarifen (Plus/Pro/Max u. Ä.) nach den aktuellen Bedingungen vielfach standardmäßig zur Modellverbesserung verwendet, sofern man nicht aktiv widerspricht. Erst die Team-, Enterprise- oder API-Tarife bieten regelmäßig eine AVV nach Art. 28 DSGVO und untersagen das Training mit den eingegebenen Daten. Für mandatsbezogene Daten ist – wegen § 203 StGB und § 62a StBerG – selbst ein kommerzieller Tarif mit AVV noch nicht automatisch ausreichend; es bleibt zu prüfen, ob die Verschwiegenheit vertraglich hinreichend abgesichert ist. Da sich Tarifzuschnitte und Vertragslagen rasch ändern, sollte der genaue Umfang stets beim Anbieter und idealerweise mit dem Datenschutzbeauftragten geklärt werden.
ChatGPT
ChatGPT ist für viele Kanzleien der naheliegende Einstieg in generative KI und stark bei Strukturierung, ersten Entwürfen, Zusammenfassungen und Formulierungshilfen. OpenAI bietet seit 2024 eine Datenverarbeitungsvereinbarung an; in den Team- und Enterprise-Tarifen ist das Training mit Nutzerdaten standardmäßig deaktiviert, eine EU-Datenresidenz steht allerdings erst auf Enterprise-Ebene zur Verfügung. Der Drittlandtransfer in die USA ist derzeit über das EU-U.S. Data Privacy Framework abgesichert.
Für die Kanzlei heißt das: ChatGPT ist ein flexibles Produktivitätswerkzeug, kein Steuerexperte. Wer es produktiv einsetzen will, sollte Consumer- und Business-Nutzung strikt trennen, sensible Mandatsdaten nur nach sauberer rechtlicher und technischer Prüfung verarbeiten – und fachliche Aussagen, insbesondere zu Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen, grundsätzlich am Original verifizieren.
Claude
Claude (von Anthropic) gilt als stark bei längeren Texten, ruhiger Sprachverarbeitung, Analyse und Überarbeitung und bietet ein großes Kontextfenster, was bei umfangreichen Dokumenten von Vorteil sein kann. Auch hier gilt die Tarif-Logik: Die kommerziellen Tarife (Team/Enterprise bzw. API) sehen ein Verbot der Trainingsnutzung und eine AVV vor und bieten je nach Stufe zusätzliche Compliance-Funktionen wie Zero-Data-Retention; die Consumer-Tarife sind für die Verarbeitung vertraulicher Daten nicht geeignet, zumal Eingaben dort ohne Widerspruch zur Modellverbesserung herangezogen werden können.
In der Kanzlei liegt der praktische Nutzen vor allem in der Textarbeit und internen Vorbereitung – nicht in steuerlicher Fachauskunft. Wie bei ChatGPT ist die Trennung zwischen privat genutzten Consumer-Konten und freigegebenen, organisatorisch steuerbaren Tarifen entscheidend; der unkontrollierte Einsatz privater Konten („Schatten-KI") ist gerade wegen der strafrechtlichen Dimension der Verschwiegenheit ein ernstes Risiko.
Microsoft 365 Copilot
Microsoft 365 Copilot ist vor allem für Kanzleien interessant, die ohnehin stark in der Microsoft-Welt arbeiten. Sein Vorteil ist nicht eine spezialisierte Steuerdatenbank, sondern die Nähe zu Outlook, Word, Excel und Teams. In der Praxis ist Copilot datenschutzrechtlich oft am einfachsten zu handhaben, weil AVV und EU-Infrastruktur im bestehenden Microsoft-365-Vertrag in vielen Fällen bereits vorhanden sind und die Verarbeitung innerhalb des eigenen Tenants stattfindet – Copilot ist damit deutlich besser kontrollierbar als ein offener, öffentlicher KI-Dienst.
Für Kanzleien ist Copilot daher meist kein Ersatz für spezialisierte Steuer- oder Recherche-KI, sondern ein Produktivitätswerkzeug im allgemeinen Büroalltag. Zu prüfen bleibt, welche Daten über Microsoft Graph verarbeitet werden und ob die gewählte Lizenz- und Konfigurationsebene den berufsrechtlichen Anforderungen genügt – die Verschwiegenheitspflicht gilt auch hier technologieneutral.
Perplexity
Perplexity verbindet ein Sprachmodell mit Websuche und ist auf belegte, mit Quellen verlinkte Rechercheantworten ausgelegt. Das macht es brauchbar für eine schnelle Orientierung im offenen Netz – etwa zu allgemeinen Entwicklungen, Gesetzgebungsvorhaben oder Hintergrundinformationen ohne Personenbezug.
Für mandats- oder personenbezogene Daten ist beim Consumer-Angebot allerdings Zurückhaltung geboten: Eingaben werden im Standardfall zur Verbesserung des Dienstes genutzt (mit Opt-out), und ein klassischer AVV ist hier nicht ohne Weiteres verfügbar; abgesicherte Verarbeitung adressieren eher die Enterprise- bzw. API-Angebote. Praktisch bedeutet das: Perplexity eignet sich für öffentliche Recherche, nicht für die Verarbeitung von Mandatsgeheimnissen – und auch hier ersetzt es keine fachliche Prüfung der gefundenen Inhalte.
Vergleich: Welches KI-Tool passt zu welcher Kanzlei?
Eine belastbare Preisvergleichstabelle ist in diesem Markt kaum möglich: Viele Anbieter kalkulieren individuell, bündeln unterschiedlich oder rechnen nach Nutzern, Modulen oder Belegvolumen ab. Die folgende Übersicht konzentriert sich deshalb bewusst auf die für Kanzleien wichtigeren Auswahlkriterien – Einsatzfeld, Zielgruppe, Deutschlandbezug und den Umgang mit sensiblen Daten. Die Spalte „Umgang mit sensiblen Daten" ist dabei ausdrücklich ein Prüfhinweis, kein Freigabevermerk: Die berufsrechtliche Zulässigkeit im konkreten Fall muss die Kanzlei selbst klären.
FAQ: Häufige Fragen zu KI-Tools für Steuerkanzleien
Welche KI-Tools sind für Steuerkanzleien besonders relevant?
Das hängt vom Einsatzzweck ab. Für die vorbereitende Buchführung und Belegverarbeitung sind DATEV-Bausteine und mandantenseitige Lösungen wie Lexware Office, sevDesk oder Candis einschlägig. Für fachliche Recherche kommen die verlagsgebundenen KIs (Taxy.io/Otto Schmidt, Haufe CoPilot Tax, NWB KIRA, juris, Stollfuß) in Betracht. Für Textarbeit und Organisation können allgemeine Systeme sinnvoll sein. In den meisten Kanzleien entsteht nicht „ein Tool für alles", sondern ein kleines, sauber zugeschnittenes Werkzeug-Set.
Darf ich als Steuerberater ChatGPT, Claude oder Perplexity für Mandatsarbeit nutzen?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Entscheidend sind das Betriebsmodell (kommerzieller Tarif statt Consumer-Konto), die vertraglichen Schutzmechanismen und die Organisation der Endkontrolle. Für mandatsbezogene Daten reicht ein freier oder individueller Tarif nicht; und selbst ein kommerzieller Tarif mit AVV ist wegen § 203 StGB nicht automatisch genug (siehe nächste Frage). Ohne ausreichende Absicherung gehören in solche Systeme nur anonymisierte Inhalte – wobei auch Abstrahierung Rückschlüsse zulassen kann.
Reicht eine DSGVO-AVV für die KI-Nutzung mit Mandantendaten aus?
Nein. Die AVV nach Art. 28 DSGVO regelt den Datenschutz, nicht die strafbewehrte Verschwiegenheit nach § 57 StBerG / § 203 StGB. Wer einen externen
KI-Dienst mit Mandantendaten nutzt, muss den Anbieter zusätzlich nach
§ 62a StBerG in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten und über die Strafbarkeit belehren lassen – einschließlich der eingesetzten Subunternehmer. Diese Differenzierung ist der praktisch wichtigste Prüfpunkt bei der Tool-Auswahl und sollte mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden.
Was ist der Unterschied zwischen allgemeinen Chatbots und spezialisierten Steuer-KIs?
Allgemeine Modelle sind flexibel und stark in Formulierung, Strukturierung und Zusammenfassung, aber keine verlässliche Quelle für deutsches Steuerrecht. Spezialisierte Recherche-KIs sind an geprüfte Fachdatenbestände angebunden, belegen Antworten mit Quellen und sind dadurch fachlich näher und nachvollziehbarer – können dafür aber ausschließlich recherchieren. Viele Kanzleien kombinieren beides.
Kann ich mich auf KI-Antworten zu BFH-Urteilen oder BMF-Schreiben verlassen?
Nur mit Endkontrolle. Generative Modelle können Aktenzeichen, Fundstellen oder ganze Entscheidungen erfinden, die täuschend echt wirken. Verlagsgebundene RAG-Systeme senken dieses Risiko durch Quellenanbindung deutlich, schließen Fehlzuordnungen oder Übergeneralisierungen aber nicht aus. Jede zitierte Fundstelle ist vor der Verwendung am Original zu prüfen – bei freien Modellen erst recht.
Was ist bei Buchhaltungs- und Belegtools mit Blick auf die GoBD zu beachten?
Die KI erstellt Vorschläge, nicht die endgültige Buchung. GoBD-konform muss jede Buchung nachvollziehbar und auf ihren Ursprungsbeleg zurückführbar sein, Originale müssen unveränderbar archiviert werden. Die Qualität der KI-Vorschläge hängt stark von der Datenbasis ab; die fachliche Prüfung und Verantwortung bleibt bei Kanzlei bzw. Mandant.
Was muss eine Kanzlei intern zusätzlich tun?
Neben der Tool-Auswahl braucht es Mindeststandards der Organisation: dokumentierte KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO, eine schriftliche KI-Richtlinie (Datenklassifizierung, freigegebene Tools, Eingaberegeln, Freigabeprozesse), einen internen Ansprechpartner und – von der BStBK empfohlen – ein KI-Verzeichnis. Wichtig ist auch eine Bestandsaufnahme tatsächlich genutzter Tools, um „Schatten-KI" auf Dienst- und Privatgeräten sichtbar zu machen.
Fazit: Welche KI-Tools für Steuerkanzleien 2026 besonders relevant sind
Der Markt entwickelt sich schnell, aber er ist sortierbar. Wer den eigenen Bedarf sauber bestimmt und die rechtlichen Rahmenbedingungen mitdenkt, kann mit KI schon heute an vielen Stellen spürbar entlastet werden – ohne sich in Hype oder in einer überkomplexen Plattform zu verlieren. Drei nüchterne Beobachtungen bleiben:
Erstens ist „KI" kein einheitliches Etikett. In der Buchhaltung steckt dahinter überwiegend zuverlässige Mustererkennung mit überschaubarem Risiko; in Recherche und allgemeiner Textarbeit dagegen generative Sprache, die fachlich glänzen, aber auch überzeugend danebenliegen kann. Diese Unterscheidung ist die Grundlage jeder vernünftigen Auswahl.
Zweitens ist das berufsrechtliche Nadelöhr nicht der Datenschutz allein, sondern die strafbewehrte Verschwiegenheit. Die Gleichung „DSGVO-konform = unbedenklich" ist falsch. Wer mandatsbezogene Daten verarbeitet, braucht neben der AVV die Verschwiegenheitsvereinbarung nach § 62a StBerG – oder eben wirklich anonymisierte Eingaben.
Drittens entscheidet selten das einzelne Tool, sondern die Einführung: klare Zuständigkeiten,
Regeln zur Datennutzung, Schulung, Endkontrolle. Tools, die niemand kontrolliert nutzt, schaffen Risiko statt Entlastung.
Unsere redaktionelle Einschätzung: Besonders relevant sind 2026 vier Gruppen von Lösungen – erstens DATEV-nahe und mandantenseitige Werkzeuge für Buchhaltung und Belegverarbeitung, zweitens verlagsgebundene Recherche-KIs für die fachliche Arbeit, drittens (noch dünn besetzte) prozessnahe Tools für Mandantenkommunikation und Kanzleiorganisation und viertens allgemeine KI-Systeme für Text- und Produktivitätsarbeit. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt weniger vom Anbieter-Marketing ab als von der tatsächlichen Arbeitsweise der Kanzlei – und von der Disziplin, jedes Ergebnis vor der Verwendung selbst zu prüfen.
Quellen und Stand
Stand der Recherche: Juni 2026. Funktions- und Tarifangaben können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind im Zweifel die jeweils aktuellen Anbieterinformationen und Verträge.
Berufsrecht und Datenschutz
- Bundessteuerberaterkammer (BStBK): FAQ-Katalog „KI im steuerberatenden Berufsstand" (veröffentlicht 11.02.2026; Rechtsstand Juli 2025) – bstbk.de
- Deutscher Steuerberaterverband (DStV): Muster-KI-Anwendungsrichtlinie – dstv.de
- § 57 StBerG (Verschwiegenheit), § 62a StBerG (Inanspruchnahme von Dienstleistern), § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung/AI Act), insb. Art. 4 (KI-Kompetenz, seit 02.02.2025)
- GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern,
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
Tools (Anbieterinformationen)
- DATEV – datev.de (KI-Bausteine, Automatisierungsservices Rechnungen/Bank, Datenprüfung, LEXchat,
Einspruchsgenerator, DATEV Copilot)
- Lexware Office – lexware.de; sevDesk – sevdesk.de; Candis – candis.io
- Taxy.io / Otto Schmidt Answers – taxy.io; Haufe CoPilot Tax – haufe.de; NWB KIRA – nwb.de; juris SteuerPraxis KI – juris.de; Stollfuß GenIA-L – stollfuss.de
- ChatGPT (OpenAI) – openai.com; Claude (Anthropic) – anthropic.com; Microsoft 365 Copilot – microsoft.com; Perplexity – perplexity.ai
Hinweis zur Methodik: Funktions- und Datenschutzangaben zu den einzelnen Tools beruhen, soweit nicht anders gekennzeichnet, auf den Angaben der jeweiligen Anbieter und wurden als solche eingeordnet. Wo Anbieter eigene Auswertungen oder Bestleistungen anführen (etwa zu „bestandenen Prüfungen" oder Trefferquoten), sind diese im Text als Anbieterclaim gekennzeichnet. Vergleichs- und Bewertungsportale mit kommerziellem Eigeninteresse wurden nicht als Beleg für Funktions- oder Datenschutzbewertungen herangezogen.




